Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung:

Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, übernimmt diese die Kosten einer psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung in meiner Praxis.

 

Eine Überweisung benötigen Sie nicht.

 

Ärztliche Atteste und Stellungnahmen werden allerdings nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) abgerechnet und müssen privat gezahlt werden, weil gesetzliche Krankenkassen diese Kosten nicht übernehmen.

 

Private Krankenversicherung / Selbstzahler:

Wenn Sie privat krankenversichert sind oder Ihre Behandlung selbst zahlen, rechne ich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) ab.

 

Psychiatrische Leistungen können so ohne vorherige Anträge bei privaten Krankenkassen erbracht und abgerechnet werden.

 

Im Falle einer Psychotherapie richtet sich die Frage bzgl. Kostenübernahme durch eine Private Krankenversicherung (PKV) nach dem individuell geschlossenen Versicherungsvertrag, das heißt dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang (§ 192 Abs. 1 VVG). Psychotherapie ist in den Musterbedingungen des PKV-Verbandes nicht geregelt. Daher ergibt sich die Erstattungsfähigkeit ausschließlich aus den jeweiligen Tarifbedingungen. Falls Psychotherapie grundsätzlich vom Leistungsinhalt erfasst ist, können die Tarife auch nach der Qualifikation bzw. Profession des Therapeuten und der Anzahl an ambulanten Sitzungen (z. B. 30 Behandlungen pro Jahr) unterscheiden.

Bei den privaten Krankenversicherungen benutzen die Versicherer unterschiedliche Formulare. Deshalb können diese Formulare nicht von mir vorrätig gehalten werden. Sie müssen deshalb selbst einen formlosen Antrag auf Bewilligung einer Psychotherapie bei ihrer privaten Krankenversicherung stellen. Daraufhin werden Ihnen die entsprechenden Antragsformulare zugesendet. Einen Teil davon müssen Sie selbst ausfüllen und können alle Formulare an mich weiterleiten. Sobald der Bericht an den Gutachter fertig ist, sende ich alles an die Beihilfestelle bzw. die private Krankenversicherung. Der Antrag auf Kostenübernahme für eine Psychotherapie wird dann von einem schweigepflichtigen Gutachter geprüft.

Bei Beamten, die beihilfeberechtigt sind, besteht meistens gleichzeitig eine private Krankenversicherung. In der Regel müssen hier trotzdem keine zwei Berichte an den Gutachter erstellt werden, sondern die Krankenkassen schließen sich dem Urteil des Gutachters der Beihilfestelle an. An diese Stelle muss daher der Antrag mit dem Bericht an den Gutachter zuerst gerichtet werden. Dazu hat auch jede Beihilfestelle eigene Formulare (meist zum Download auf den Beihilfe-Homepages), die Sie, genau wie bei den privaten Krankenversicherungen selbst besorgen und soweit nötig ausfüllen müssen bevor Sie diese mich weiterleiten. Wenn die Beihilfestelle die Genehmigung erteilt hat, erhalten Sie von dort eine Mitteilung, die Sie an Ihre private Krankenkasse weiterleiten können.